Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Reservierung und Überlassung von Zimmern.
1. Vertrag Durch die schriftliche, telefonische oder mündliche Bestätigung der Reservierung wird der Vertrag für das Gästehaus wie für den Reservierenden bindend. Beide Vertragsparteien sind zur vollständigen Erfüllung des Vertragsinhaltes verpflichtet.
2. Annullierung, Änderung Annullierungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
3. Preise Die Preise schließen die gültige Mehrwertsteuer von z.Zt. 19% ein.
4. Zahlung Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5. Gerichtsstand Gerichtsstand ist München.
6. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.
Zur Zimmerreservierung gilt folgendes:
1. Durch die Bestätigung des Gästehauses ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Vertragspartner sind der Reservierende sowie das Gästehaus.
2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Vertragsverpflichtungen. Sind der Besteller und der Hotelgast nicht identisch, so trägt der Besteller die Sorgfaltspflicht.
3. Das Hotel verpflichtet sich das Zimmer ab 14.00 Uhr bereitzustellen. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragspartner.
Stornofristen / Storno- / Ausfallkosten:
Wird die Zimmerreservierung auf Grund Nichtanreise oder Stornierung nicht in Anspruch genommen, ist das Gästehaus berechtigt, Ausfall-/Stornokosten in Rechnung zu stellen. Auf den Grund der Verhinderung kommt es hierbei nicht an. Dies gilt ab Bestelltag vor Anreisedatum, Übernachtung mit Frühstück.
• über 3 Tage kostenfrei • 3. bis 1. Tag 50% des Buchungsbetrages • bis zum Anreisetag 80% des Buchungsbetrages
Oktoberfest/Messezeit
bis 14 Tage kostenfrei, ansonsten 80% des Buchungsbetrages .
Bei Zimmerreservierungen, die bis 18.00 Uhr ohne vorherige Absprache einer anderweitigen Anreisezeit nicht in Anspruch genommen werden, behält sich das Hotel das Recht vor, das Zimmer weiter zu vermieten. Das Recht auf Weitervermietung schließt eine Ausfall-/Stornokostenrechnung nicht aus.
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